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Barrierefreiheit

Die RPTU ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
 

Information zur barrierefreien Bedienung
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur Bedienung mit dem Screenreader und andere Hilfen zur Bedienung dieser Webseite.
Leichte Sprache

Hinweis: Dieses Muster kann ggf. nicht unverändert übernommen werden. 

Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf diese Texte entstehen. Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.

Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.

Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.

Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.

Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.

Gebärdensprache

Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Hinweis: Diese Videos können eventuell nicht übernommen werden.  Prüfen Sie die Inhalte der Videos anhand der Untertitel. Bei Bedarf können Sie die Videos durch eigene Videos ersetzen.

Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Seite. Diese Seite für Videos mit Erläuterungen in Gebärdensprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.

Bitte beachten Sie das Urheberecht (Auszug aus dem Impressum): Die in der Software verwendeten Fotos, Videos, Icons und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung dieser Werke außerhalb der Software, insbesondere, jedoch nicht darauf beschränkt zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability und Barrierefreiheit: Videos in Deutscher Gebärdensprache.

Feedback und Kontaktangaben

Die RPTU arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unseres Campus-Management-Systems und Bewerberportals zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden.

Falls Sie bei der Verwendung des Campus-Management-Systems oder des Bewerberportals auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an studienbuero@uni-landau.demit Beschreibung des Problems und nach Möglichkeit mit einem Link zur betroffenen Seite. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.
   

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Internetseite benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de